1. Reisevertrag
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die von der Holiday Shuttle 2.0 GmbH, Seigweg 343, 5753 Saalbach durchgeführten Beförderungen vom u.a. Flughafen Salzburg, München, Innsbruck, Wien nach Saalbach/Hinterglemm, Viehhofen, Maishofen, Zell am See, Kaprun, Saalfelden, Leogang, Maria Alm, Fieberbrunn, Kitzbühel und Gastein.
1.2 Die Transferanmeldung ist nach Bestellung und Bezahlung per Kreditkarte verbindlich. Nebenabreden, die dem Inhalt des Transferauftrages nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung der Holiday Shuttle 2.0 GmbH.
1.3 Die Holiday Shuttle 2.0 ist eine Arbeitsgemeinschaft von einheimischen Taxibetrieben, siehe Impressum.
1.4 Es gelten weiters die Konditionen des Reisebürogewerbes.
2. Zahlung
2.1 Die Zahlung erfolgt ausschließlich mit Kreditkarte (VISA oder Mastercard) über die Website der Holiday Shuttle 2.0 GmbH und ist verbindlich. Die Zahlungsbestätigung mit Buchungsnummer gilt als Ticket des Shuttles vom Flughafen zum angegebenen Hotel.
2.2 Mit Annahme der AGB´s kommt ein rechtlich verbindlicher Vertrag zu Stande.
2.3 Die aktuellen Preise für die angeführten Transfers sind auf der Website www.holiday-shuttle.at angeführt und verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, pro Person.
3. Transfer
3.1 Voraussetzung für die Beförderung ist die Vorlage der Zahlungsbestätigung mit der darauf angegebenen Buchungsnummer. Der Transfer kann bei Nichtvorlage verweigert werden. Der Kunde ist selber dafür verantwortlich die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen.
3.2 Die Abreise erfolgt direkt vom Hotel des Kunden. Dieses muss genau angegeben werden, um Namensgleichheiten bei Hotels auszuschließen. Der Kunde hat zum angegebenen Zeitpunkt am Hoteleingang zu warten. Die Abholung erfolgt in einem Zeitrahmen von circa einer halben Stunde. Sollte der Kunde nicht anwesend sein, fährt der Transfer ab. Es erfolgt keinerlei Vergütung in diesem Fall.
3.3 Die Abreise muss von Seiten des Kunden so gebucht sein, dass der Transfer bei normalen Bedingungen zeitgerecht am Flughafen eintreffen kann. Es ist mit einer Zeit von ca. 3,5 Stunden für den Flughafen Salzburg vor Abflug zu rechnen. Für den Flughafen München ist mit einer Zeit von ca. 5,5 Stunden vor Abflug zu rechnen. Transferzeit: vor allem an Samstagen und an Feiertagen in der Wintersaison ist aufgrund von Staus und Verkehrsbehinderungen eine längere Transferzeit zu erwarten. Der Kunde hat dies bei der Buchung zu berücksichtigen. Siehe auch Punkt 4.
4. Änderungen, Umbuchungen, Stornos
4.1. Buchungsschluss ist 12 Stunden vor dem Transfer mit unserem Linienshuttle bzw. 24 Stunden vor einem VIP-Transfer. Die Buchung ist nur für den gebuchten Transfer und für die in der Buchung genannte Person gültig.
4.2 Nicht in Anspruch genommene Transfers entfallen, bei nicht ordnungsgemäßer Stornierung, ohne Rückzahlung des Transferpreises (z. Bsp. Flugstornierungen, …). Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
4.3 Sollte der Transfer, aus nicht im Wirkungsbereich der Holiday Shuttle 2.0 GmbH stehenden Gründen (Lawinen, Muren, usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder unmöglich sein, kann die Holiday Shuttle 2.0 den Transfer stornieren, die Transferkosten werden dem Passagier rückvergütet. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
4.4 Die Holiday Shuttle 2.0 ist berechtigt den Transfer zu stornieren, wenn der Passagier durch entsprechende Handlungen oder Unterlassungen den Transfer gefährdet oder die an dem Transfer teilnehmenden Passagiere durch entsprechende Handlungen oder Unterlassungen gefährdet. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
4.5 Die Holiday Shuttle 2.0 behält sich das Recht vor gegebenenfalls geringfügige Transferänderungen durchzuführen, sofern keine wesentlichen Änderungen der Transferzeiten erfolgen.
4.6 Stornogebühren: bis 48 Stunden vor Fahrtantritt -10%, danach 100% Stornogebühren.
4.7 Umbuchungen können von dem Kunden vor Buchungsschluss selber, mittels Buchungsnummer und Pincode, über unsere Website durchgeführt werden. Für die Geheimhaltung des Pincodes ist jeder Kunde selber verantwortlich.
4.8 Bei Verspätung des Fluges hat der Kunde rechtzeitig und umgehend die Hotline der Holiday Shuttle 2.0 zu verständigen, damit diese eine Umbuchung auf einen der nächsten Transfers organisieren kann, sofern dies möglich ist (sollte kein späterer Linienshuttle im Voraus von mind. 1 Person gebucht sein, fährt dieser nicht oder wenn kein Platz mehr frei ist). Sollte keine zeitgerechte Verständigung erfolgen, besteht kein weiterer Anspruch auf einen Transfer. Eine Rückvergütung erfolgt nicht.
Der VIP Transfer wartet bei Verspätung 1 Stunde ohne extra Kosten, ab der 2. Stunde werden € 30,-/Stunde verrechnet, die direkt in bar an den Fahrer zu bezahlen sind.
4.9 Die Abfahrtszeiten der Holiday Shuttle 2.0 sind so großzügig angelegt, dass bei richtigem Buchen die Flüge ohne Verzögerung erreicht werden können. Sollten aufgrund von Staus, Unfällen, Überlastung von Straßen und Flughafen, Umleitungen etc. besonders an Samstagen Verspätungen auftreten, so haftet die Holiday Shuttle 2.0 nicht für das Erreichen des Fluges. Entsprechende Verspätungen, speziell an Samstagen, sind bei der Buchung zu berücksichtigen.
4.10 Die Holiday Shuttle 2.0 ist bestrebt den Kunden auf direktem Weg, ohne Umwege zu anderen Destinationen, zur Unterkunft zu bringen. Sollte aus organisatorischen oder wettertechnischen Gründen keine Möglichkeit bestehen, die Unterkunft direkt anzufahren, sorgt die Holiday Shuttle 2.0 für den Direkttransfer zum Hotel. Umsteigen in ein anderes Fahrzeug kann deshalb möglich sein. Die Unterkunft muss jedoch auf normalen, öffentlichen Verkehrswegen zu erreichen sein. Durch einen Umstieg auf ein anderes Fahrzeug fallen keine Mehrkosten an. Es besteht auch kein Anspruch auf eine Rückvergütung.
5. Versicherung
5.1 Eine Reiserücktrittsversicherung, deren Abschluss die Holiday Shuttle 2.0 empfiehlt, ist nicht im Transferpreis eingeschlossen.
6. Gepäck
6.1 Der Fahrer hat alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen für eine sichere Fahrt zu treffen. Insbesondere ob und in welcher Weise die Fahrt durchgeführt wird und vor allem über die Beladung und Entladung des zu befördernden Gepäcks.
6.2 Es liegt in der Verantwortung des Kunden zu kontrollieren, dass die jeweiligen Gepäcksstücke in das Auto eingeladen und entsprechend ausgeladen werden. Gepäck wird grundsätzlich im selben Auto befördert. Sollte das Gepäck aus diversen Gründen nicht im selben Fahrzeug befördert werden können, wird das Gepäck in einem der nachfolgenden Transfers bis ins Hotel des Passagiers nachgeführt. Es werden in diesem Fall keine Auslagen erstattet.
6.3 Ist das Gepäck nicht entsprechend reisefähig verpackt, kann der Fahrer die Beförderung des Gepäcks verweigern.
6.4 Für etwaige Schäden am Gepäck, verursacht durch andere Gepäckstücke, übernimmt die Holiday Shuttle 2.0 keinerlei Haftung.
6.5 Im Linienshuttle sind 1 Koffer, 1 Handgepäck (Rucksack oder Handtasche) und 1 Skiausrüstung (Skier, Stöcke und Schuhe oder Snowboard und Schuhe) pro Person inbegriffen. Sollten aus diversen Gründen Übergepäck (Skisäcke usw.) im Shuttle nicht mehr Platz haben, liegt das nicht in der Verantwortung von Holiday Shuttle 2.0 GmbH.
7. Beförderung von Kindern und gebrechlichen Personen
7.1 Gemäß Personenbeförderungsgesetz müssen alle Personen (0 bis 99 Jahren) auf einem eigenen Sitzplatz transportiert werden. Dieser gelangt normal zur Verrechnung. Erforderliche Sitzerhöhungen sind bei der Buchung bekanntzugeben. Es werden nur Sitzerhöhungen, aber keine Baby- oder Kindersitze zur Verfügung gestellt.
7.2 Sollte für den Transfer die Gefahr bestehen, dass der Fahrgast aufgrund des körperlichen oder geistigen Zustands Gefahr für ihn selber darstellt, so wird für etwaige Personenschäden bis einschließlich Tod keine Haftung übernommen.
8. Verweigerung der Beförderung:
8.1 Die Holiday Shuttle 2.0 kann die Beförderung verweigern, wenn einer oder mehrere der nachfolgenden Punkte vorliegen:
- Die Beförderung würde die Sicherheit oder die Gesundheit der anderen Passagiere oder des Fahrers gefährden oder eine unzumutbare Belastung darstellen.
- Der geistige oder physische Zustand, vor allem auch durch alkoholischer oder drogenbedingter Beeinträchtigung, stellt eine Gefahr oder Risiko für den Passagier selbst, für die anderen Passagiere oder für den Fahrer dar.
- Der Passagier kann weder Buchungsbestätigung noch Buchungsnummer vorweisen.
9. Mitwirkungspflicht
9.1 Der Kunde ist verpflichtet etwaige Beanstandungen unverzüglich dem zuständigen Fahrer mitzuteilen. Dieser ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Kunde einen Mangel anzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf Minderung ein.
10. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche, Verjährung
10.1 Ist einem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen worden, ist zusammen mit dem Fahrer eine Niederschrift zu erstellen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Transfers hat der Kunde gegenüber der Holiday Shuttle 2.0 geltend zu machen. Dies sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen.
10.2 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Transfers verjähren 4 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Transfer.
11. Datenschutz und Datensicherheit
11.1 Zur Vornahme der Buchung sind persönliche Daten, wie z.B. Name, Adresse, Kreditkartenangaben unerlässlich. Die zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages elektronisch verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
12. Haftung
12.1 Die Holiday Shuttle 2.0 übernimmt für mittelbare oder Folgeschäden keine Haftung, es sei denn sie wurden von der Holiday Shuttle 2.0 nachweislich grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. In keinem Fall wird der Betrag des nachgewiesenen Schadens überstiegen.
12.2 Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solche beruhenden Vorschriften für Leistungsträger der Holiday Shuttle 2.0 Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich die Holiday Shuttle 2.0 bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.
13. Gerichtsstand
13.1 Gerichtsstand für Klagen gegen die Holiday Shuttle 2.0 ist Saalfelden.
14. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
14.1 Diese Bedingungen gelten soweit nicht individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
14.2 Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzlichen Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.
14.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Holiday Shuttle 2.0 GmbH
Seigweg 343, 5753 Saalbach, Österreich
Tel: +43-664-3058932 | Mo-Fr 10 - 13 Uhr
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UID: ATU 74856168
Die Holiday Shuttle 2.0 GmbH ist ein Gemeinschaftsunternehmen der folgenden Firmen:
Taxi 6620 GmbH & Co KEG
Geschäftsführer Hans Feiersinger
Seigweg 343
5753 Saalbach
T: +43-6541-6620
www.taxi6620.at
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Firmenbuchnummer: 240462-x
Taxi Rainer
Rainer Josef Jun.
Glemmtaler Landesstraße 262
5753 Saalbach
T: +43-6541-6261
www.taxi-saalbach.at
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Firmenbuchnummer: 288103-g